Paragraphen in 4 AZR 341/17
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.6.2018, 4 AZR 341/17 ECLI:DE:BAG:2018:200618.U.4AZR341.17.0 Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 339/17 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1161/16 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2016 - 14 Ca 9169/15 - wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 339/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO)_.
Eylert Creutzfeldt Klose Mayr P. Hoffmann
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
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