Paragraphen in X ZR 84/20
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BUNDESGERICHTSHOF X ZR 84/20 BESCHLUSS vom 13. Juli 2021 in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2021:130721BXZR84.20.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juli 2021 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher und die Richter Dr. Grabinski, Hoffmann, Dr. Deichfuß und Dr. Rensen beschlossen:
Der Streitwert für beide Instanzen des Patentnichtigkeitsverfahrens wird auf
8,75 Millionen Euro festgesetzt.
Gründe:
Maßgeblich ist der Streitwert der Verletzungsverfahren zuzüglich eines Zuschlags von 25 %. Die Werte sind nicht zu addieren, weil die Verfahren dieselbe angegriffene Ausführungsform betreffen. Ausschlaggebend ist deshalb der höchste Verletzungsstreitwert. Dieser beträgt 7 Millionen Euro.
Bacher Deichfuß Vorinstanz: Bundespatentgericht, Entscheidung vom 17.06.2020 - 6 Ni 1/19 (EP) -
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