Paragraphen in 5 StR 302/24
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1 | 356 | StPO |
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BUNDESGERICHTSHOF StR 302/24 BESCHLUSS vom 3. Dezember 2024 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zur versuchten Nötigung u.a.
ECLI:DE:BGH:2024:031224B5STR302.24.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Dezember 2024 gemäß § 356a StPO beschlossen:
Der Beschluss des Senats vom 24. September 2024 wird aufgehoben und das Verfahren in die Lage zurückversetzt, die vor dem Erlass dieses Beschlusses bestand.
Dem Angeklagten wird ergänzendes rechtliches Gehör gewährt. Er erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 16. Dezember 2024.
Nach Ablauf der Stellungnahmefrist wird in der Sache erneut entschieden werden.
Cirener Gericke Köhler Resch von Häfen Vorinstanz: Landgericht Hamburg, 04.12.2023 - 612 KLs 5/23 6610 Js 3/23
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