Paragraphen in I ZB 8/23
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BUNDESGERICHTSHOF I ZB 8/23 BESCHLUSS vom 27. Mai 2024 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2024:270524BIZB8.23.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Mai 2024 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richterinnen Pohl und Dr. Schmaltz, den Richter Odörfer und die Richterin Wille beschlossen:
Den Eingaben des Antragstellers vom 2. April 2023, 7. März 2024, 19. März 2024, 22. März 2024, 13. Mai 2024 und 17. Mai 2024 wird keine Folge gegeben, weil das Verfahren bereits durch den Beschluss des Senats vom 6. März 2023 abgeschlossen und auch die genannten Eingaben nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht worden sind (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO). Der Antragsteller kann nicht mit einer Antwort auf weitere Eingaben in dieser Sache rechnen.
Koch Pohl Schmaltz Odörfer Wille Vorinstanz: OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.10.2022 - 6 Sch 11/22 -
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