Paragraphen in VIa ZR 970/23
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BUNDESGERICHTSHOF VIa ZR 970/23 BESCHLUSS vom 21. Februar 2024 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2024:210224BVIAZR970.23.0 Der VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Februar 2024 durch die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. C. Fischer als Vorsitzende, die Richterinnen Möhring, Dr. Krüger, Wille und den Richter Liepin beschlossen:
Der Kläger wird, nachdem er die Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Beklagten zu 2 gegen das am 25. August 2023 verkündete Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
C. Fischer Wille Möhring Liepin Krüger Vorinstanzen: LG Fulda, Entscheidung vom 12.04.2022 - 8 O 13/21 OLG Frankfurt in Kassel, Entscheidung vom 25.08.2023 - 25 U 128/22 -
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