Paragraphen in I ZR 12/24
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1 | 148 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF I ZR 12/24 BESCHLUSS vom 25. Juli 2024 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2024:250724BIZR12.24.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juli 2024 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Dr. Löffler, die Richterin Dr. Schwonke, die Richter Feddersen und Odörfer beschlossen:
Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird in entsprechender Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das Vorabentscheidungsersuchen des Senats mit Beschluss vom 25. Juli 2024 (I ZR 90/23) ausgesetzt.
Koch Löffler Schwonke Feddersen Odörfer Vorinstanzen: LG Heidelberg, Entscheidung vom 28.02.2023 - 3 O 177/22 OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.12.2023 - 19 U 48/23 -
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