Paragraphen in 5 StR 653/17
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 316 | EGStGB |
1 | 349 | StPO |
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1 | 316 | EGStGB |
1 | 349 | StPO |
BUNDESGERICHTSHOF StR 653/17 BESCHLUSS vom 25. Januar 2018 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
ECLI:DE:BGH:2018:250118B5STR653.17.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 25. Januar 2018 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 8. September 2017 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass anstelle des Wertersatzverfalls die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 88.650 Euro angeordnet wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Der Senat hat die vom Landgericht getroffene Verfallsentscheidung an das seit 1. Juli 2017 geltende Recht angepasst (Art. 316h Satz 1 EGStGB).
Mutzbauer Dölp Sander Mosbacher Schneider
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 316 | EGStGB |
1 | 349 | StPO |
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1 | 316 | EGStGB |
1 | 349 | StPO |
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